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Aktuelles



Existenzgründer

Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die KfW verbessert ihr Förderangebot für Existenzgründer und junge Unternehmen, die nun zwei Jahre länger den Gründerkredit beantragen können.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.
Wer nachträglich noch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, muss einen Nachweis bringen, dass die Investitionsabsicht schon in dem Jahr bestanden hat, für das der Abzugsbetrag beantragt wird.
In einer aktualisierten Verwaltungsanweisung beantwortet das Bundesfinanzministerium auch Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag.
Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.
Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.
Die Regeln zum Investitionsabzugsbetrag sind auch in einem Fall persönlicher Härte ohne Ausnahme gültig.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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