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Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren.
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Die Anwendung des Rabattfreibetrags ist nicht auf die Dauer der aktiven Berufstätigkeit beschränkt sondern kommt auf für Leistungen im Ruhestand in Frage.
Bei den Sachbezugswerten ändern sich im nächsten Jahr voraussichtlich nur die Werte für Mahlzeiten.
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien.
Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
Das Bundesfinanzministerium hat einige durch die Rechtsprechung entstandene Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen beantwortet.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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