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Aktuelles



GmbH-Ratgeber

Eine überhöhte Zahlung an dem Gesellschafter nahestehende Personen kann eine Schenkung durch den Gesellschafter sein.
Das Finanzamt kann nicht die Tochter einer Organgesellschaft für Steuerschulden der Organmutter in Haftung nehmen.
Zum Wegfall des Verlustvortrags nach der Übertragung von Anteilen an einer Körperschaft gab es seit 2016 neben einer Gesetzesänderung mehrere Gerichtsentscheidungen und eine neue Verwaltungsanweisung.
Die Schachtelstrafe beim Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine andere Kapitalgesellschaft setzt voraus, dass die verkaufende Gesellschaft eine inländische Betriebsstätte hat.
Bei der Schenkung eines GmbH-Anteils an einen Freund ist auch bei einer langjährigen Freundschaft nicht automatisch eine unentgeltliche Übertragung anzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Ein ehemaliger Gesellschafter kann ebenfalls Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein, wenn die vertragliche Grundlage dafür während der Zeit als Gesellschafter gelegt wurde.
Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen.
Auch die Vorgesellschaft einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft unterliegt bereits der Gewerbesteuer, wenn ihre Tätigkeit über reine Vorbereitungshandlungen hinausgeht.
Der generelle Wegfall des anteiligen verbleibenden Verlustvortrags nach der Übertragung von mehr als 25 % der Anteile ist verfassungswidrig und muss rückwirkend neu geregelt werden.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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