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Aktuelles



GmbH-Ratgeber

In bestimmten Fällen könnte die Mindestbesteuerung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig sein.
Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit einen GmbH-Geschäftsführer nicht von der Pflicht, die Lohnsteuer ans Finanzamt abzuführen.
In einem Verfahren über das Recht der Finanzverwaltung, das Mindestpensionsalter für Pensionsrückstellungen zu diktieren, hat das Finanzamt jetzt seine Revision zurückgenommen.
Für das neue Kirchensteuerabzugsverfahren auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften müssen sich die Gesellschaften schon jetzt registrieren lassen.
Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum das seit 2008 geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer verfassungswidrig sein sollte.
Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof über die Möglichkeit von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Pensionszusagen entschieden.

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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