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Aktuelles



GmbH-Ratgeber

Erneut stellt sich ein Finanzgericht bei den notwendigen Inhalten eines Gewinnabführungsvertrags gegen die rigide Haltung des Bundesfinanzhofs.
Welche steuerlichen Folgen die Löschung einer Limited im britischen Handelsregister hierzulande nach sich zieht, hängt davon ab, ob die Tätigkeit der Gesellschaft fortgeführt wird.
Seit der Umstellung des Auszahlungsverfahrens für das noch verbleibende Körperschaftsteuerguthaben weigert sich die Finanzverwaltung, den ehemals gezahlten Solidaritätszuschlag mit auszuzahlen.
Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass bei einer vertraglich geregelten Privatnutzung nie eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen kann.
Nur wenn die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen.
Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat.
Sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu.
Auch die Pensionszusage an einen angestellten Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gewährt wird.
Die Länder überlegen, in das Bürgerentlastungsgesetz eine Sanierungsklausel aufzunehmen, die den Verlustvortrag auch nach einem Verkauf erhält.
Sozialversicherungsbeiträge, die zunächst wegen einer irrtümlich angenommenen Versicherungspflicht gezahlt und später in freiwillige Beiträge umgewandelt werden, zählen erst im Jahr der Umwandlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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