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Aktuelles



GmbH-Ratgeber

Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger.
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH.
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Eine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert.
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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