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Aktuelles



Umsatzsteuer

Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.
Die Umsatzsteuervorauszahlung im Januar sollte bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch im Fall einer Verschiebung des Fälligkeitstermins als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Vorjahr abziehbar sein.
Die Finanzverwaltung hat die Vorgaben zur Handhabung von Anzahlungen bei einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft ergänzt.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Das Datum der Lieferung oder Leistung kann sich im Einzelfall auch aus dem Rechnungsdatum ergeben.
Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, wie die Jahresumsätze eines Kleinunternehmers bei der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwaren berechnet werden.
Aus der vom Pächter in Rechnung gestellten Entschädigung für das Einverständnis zur Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags kann der Verpächter einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Obwohl die Kleinunternehmergrenze lange nicht angehoben wurde, hat die Bundesregierung keine Pläne hier eine Anpassung vorzunehmen.
Der reduzierte Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Wasser umfasst auch die Arbeiten für den Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz.
Tanzunterricht könnte ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht von Privatlehrern fallen, allerdings widerspricht das deutsche Recht hier der EU-Richtlinie.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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