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Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch ehegattenübergreifend vorliegen, wenn eine vorherige Schenkung einer Immobilie an den anderen Ehegatten allein dazu dient, die Gewerblichkeit zu verhindern.
Ob eine Immobilienschenkung direkt oder mittelbar erfolgt, hat auf den Abschreibungsanspruch des Beschenkten keine Auswirkungen - eine Abschreibung ist in beiden Fällen möglich.
Unternimmt der Vermieter einer Gewerbeimmobilie später Maßnahmen, um die Ertragsaussicht der Vermietung zu verbessern, dann sind diese Maßnahmen bei der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung plant eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Dass sich für Gewerbetreibende der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer verringert, weil sie einen Steuerbonus für die gezahlte Gewerbesteuer erhalten, rechtfertigt keinen fiktiven Gewerbesteuerabzug beim Solidaritätszuschlag für andere Einkünfte.
Nachdem der Fiskus eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs akzeptiert hat, sind wieder sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung oder eine vom Rest der Immobilie abweichende Nutzungsdauer der Wärmedämmplatten ändern nichts daran, dass die Kosten für eine energetische Sanierung anschaffungsnahe Herstellungskosten sein können.
In einem neuen Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium ausführlich den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Immobilie verkauft oder nicht mehr vermietet wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 für verfassungswidrig erklärt.
Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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