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Aktuelles



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Ein Finanzgericht hat wegen Zweifel an der Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Nach Liechtenstein und der Schweiz hat die Finanzverwaltung jetzt Daten über Schwarzgelder in Luxemburg erhalten und wertet diese nun aus.
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern prüfen jetzt anhand von Rentenbezugsmitteilungen, welche Rentner bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben.
Die Zinsen für ein Darlehen durch eine dem GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person unterliegen dem Regelsteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.
Um das neue Abkommen mit Deutschland nicht zu gefährden und selbst auf der Garantiezahlung für hinterzogenen Steuern sitzen zu bleiben, weigern sich nun viele Schweizer Banken, Bargeld an deutsche Anleger auszuzahlen.
Auch Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 fallen unter die höhere Besteuerung des Alterseinkünftegesetzes.
Ab 2013 garantiert das Abkommen mit der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf alle deutschen Kapitalanlagen.
Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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