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Aktuelles



Erbschaft und Schenkung

Sofern sich ein marktüblicher Vergleichszinssatz für die Bewertung der Schenkungsteuer bei einem zinslosen oder niedrig verzinsten Darlehen bereits aus anderen Quellen ergibt, ist der Darlehensnehmer nicht verpflichtet, diesen selbst nachzuweisen.
Da die Leistungen einer Sterbegeldversicherung den Wert des Nachlasses erhöhen, sind auch die damit teilweise abgegoltenen Bestattungskosten in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Auch wenn die Eltern auf das Erbe der Großeltern verzichten und damit zivilrechtlich als verstorben gelten, steht dem Enkel damit nicht der höhere Freibetrag bei der Erbschaftsteuer zu.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Im Vergleich zu 2022 ist das erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Vermögen im Jahr 2023 um 19,8 % gestiegen.
Die auf einen Ausschüttungsanspruch entfallende Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit, womit die Ausschüttung doppelt mit Steuer belastet wird.
Die Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims umfasst nur eine angemessene Grundstückfläche, wenn das Gebäude auf einem besonders großen Grundstück steht.
Im Jahr 2022 hat sich der Wert des verschenkten Betriebsvermögens mehr als halbiert, während vor allem Immobilienschenkungen zugenommen haben.
Dauert der Beginn der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims länger als sechs Monate, hat der Erbe trotzdem Anspruch auf die Erbschaftsteuerbegünstigung, wenn er unverzüglich den Entschluss zur Selbstnutzung gefasst und mit den notwendigen Maßnahmen begonnen hat.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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