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Aktuelles



Erbschaft und Schenkung

Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten verkünden.
Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer am 17. Dezember 2014 verkünden.
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen mit denen an inländische gleichzustellen.
Der Europäische Gerichtshof hat erneut festgestellt, dass der niedrige Freibetrag für Auslandsfälle bei der Erbschaftsteuer gegen EU-Recht verstößt.
Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.
Der Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 Euro für Pflegeleistungen gilt nicht für Kinder und andere nahe Verwandte des Erblassers.
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
Der Bewertungsabschlag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietwohnungen gilt nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist.
Die Rückzahlung eines Versicherungsbetrags an den Ehegatten nach dem Tod des Partners löst keine Erbschaftsteuer aus, wenn er den Versicherungsbetrag früher selbst zugunsten seines verstorbenen Partners eingezahlt hatte.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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