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Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein meint, eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung ist auch per Fax möglich.
Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.
In der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber etwas zurückhaltender.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
Wenn es gute Gründe dafür gibt, darf das Finanzamt auch eine Betriebsprüfung anordnen, die einen Zeitraum von elf Jahren abdeckt.
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Grund, warum eine Vergnügungssteuer zusätzlich zur Umsatzsteuer gegen europäisches Recht verstoßen sollte.
Wenn sich Steuergesetze ändern, kann die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts sogar rückwirkend entfallen.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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