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Entgeltfortzahlung umfasst auch Sonn- und Feiertagszuschläge

Bei der Entgeltfortzahlung sind sämtliche Lohnbestandteile zu berücksichtigen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gezahlt werden.

Erhält ein erkrankter Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag eine Entgeltfortzahlung, muss der Arbeitgeber auch die vertraglich vereinbarten und betriebsüblichen Zuschläge zahlen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Unberücksichtigt bleiben nur Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gebunden sind.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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