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Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn

Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..

Hat der Arbeitgeber zu Unrecht Lohnsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt, dann zählt dieser Betrag zumindest dann als Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann. Deshalb ist auch die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel zulässig, das Finanzamt möge doch höhere Lohnsteuerabzugsbeträge anrechnen.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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