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Berufshaftpflichtversicherung für GmbH-Geschäftsführer
Existenzgründer sollten sich auch dann über eine Berufshaftpflichtversicherung Gedanken machen, wenn sie sich für eine GmbH als Rechtsform entschieden haben.
Manche Geschäftsführer haben keine Vorstellung davon, dass es sinnvoll sein kann, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Häufig hört man die Frage: "Wer soll denn Haftpflichtansprüche der GmbH geltend machen? Die GmbH wird doch vom Geschäftsführer vertreten, und der wird doch nicht Schadenersatzansprüche gegen sich selbst geltend machen." Das ist zu kurz gedacht. Wenn eine GmbH insolvent wird, wird der Insolvenzverwalter diese Ansprüche geltend machen. Das geht schneller, als sich das manche Geschäftsführer vorstellen können. Wo ein Schaden ist, da gibt es auch eine Verantwortung! Ein Schaden lässt sich schnell bei Lieferanten, Arbeitnehmern, öffentlichen Kassen ausmachen. Dann ist es bis zu einem Schadenersatzanspruch gegen den früheren Geschäftsführer nicht mehr weit.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer ist nicht billig. Die Mindestprämie beträgt DM 5.000 bis DM 8.000 im Jahr bei einem Selbstbehalt von DM 10.000. Die hohen Prämien belegen, dass hier ein wirklicher Bedarf besteht, denn die Prämien werden nach der Schadenshäufigkeit und der Schadenshöhe kalkuliert.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
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des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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