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Aktuelles



Arbeitslosenversicherung erlischt bei fehlender Beitragszahlung

Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erlischt automatisch, wenn der Versicherte für drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist.

Existenzgründer können sich seit einiger Zeit weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Wer aber drei Monate mit den Beiträgen in Verzug gerät, verliert kraft Gesetzes seinen Versicherungsschutz. Eine Mahnung, die auf diese Folge hinweist, ist dazu nicht notwendig, auch wenn die Arbeitsagentur eigentlich eine Mahnung verschicken sollte. Entscheidend ist, was das Gesetz vorschreibt, meint das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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