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Strategieentgelt zählt zu den Anschaffungskosten

Ein Strategieentgelt für den Vermögensverwalter zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern erhöht die Anschaffungskosten der Kapitalanlage.

Zahlt ein Kapitalanleger seinem Vermögensverwalter ein Strategieentgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien, dann zählt das Entgelt zu den Anschaffungskosten der Kapitalanlage. Was nach altem Recht nachteilig ist, können Kapitalanleger jetzt begrüßen, denn mit der Abgeltungsteuer wirken sich Werbungskosten nicht mehr aus, während die Anschaffungskosten für die Berechnung des Veräußerungsgewinns relevant sind.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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