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Lohnsteuerrückerstattung für steuerfreie Nutzung

Wurde vor der rückwirkenden Steuerfreistellung der privaten Nutzung betrieblicher Geräte vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt, so ist das Geld noch nicht verloren.

Ab dem Jahr 2000 wurde die Steuerpflicht für die private Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte rückwirkend aufgehoben. Daher kann es durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer für die private Nutzung erhoben und an das Finanzamt abgeführt hat, als noch die alte Gesetzeslage galt. Sie können in einem solchen Fall die zuviel gezahlte Lohnsteuer über Einkommensteuerveranlagung zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der versteuerten Vorteile.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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