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Vermögenssicherung ist eine Gratwanderung

Die Sicherung des notwenigen Vermögens für das Unternehmen ist eine Gratwanderung zwischen zu viel und zu wenig.

Behörden bereiten Existenzgründern oft nur Ärger, Hilfe und Unterstützung kann der Betriebsinhaber kaum erwarten. Umweltauflagen, z.B. nach der TA Luft, können kostspielige Investitionen auslösen. Diese führen zu höheren Kosten, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken.

Für Ihren geschäftlichen Erfolg ist auch das Verhalten Ihrer Konkurrenten von Bedeutung. Werden Ihre Preise gnadenlos unterboten, so können Sie keinen Gewinn erwirtschaften. Die Konkurrenten können weiteren Druck durch Wettbewerbs- oder Urheberrechtsprozesse ausüben.

Außerdem ist das Verhältnis zu den Banken wichtig. Je mehr Informationen über Ihren Betrieb dort vorliegen, um so einfacher haben Sie es bei Kreditverhandlungen. Die Bank ist in erster Linie daran interessiert, das ausgeliehene Geld zurückzuerhalten.

Der Versicherungsschutz hat eine Bedeutung für die Abdeckung Ihrer betrieblichen Risiken. Sie sollten nur soviel Versicherungsschutz haben, wie Sie unbedingt benötigen. Jedes Mehr an Versicherungsschutz erhöht nur die Kosten. Wichtig sind eine Betriebsunterbrechungs-, eine Betriebshaftpflicht oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Betriebsinhaber.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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