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Dokumentation einer Investitionsabsicht

Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden.

Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen will, kann dies normalerweise nicht erst im Einspruchsverfahren geltend machen. Bei einem Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid ist das allerdings ohne weiteres möglich. Außerdem meint der Bundesfinanzhof, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zur Dokumentation der Investitionsabsicht nicht an den Abgabezeitpunkt der Steuererklärung gebunden sind, sondern auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren vervollständigt werden können.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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