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Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein abgeschlossen

Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein soll den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern.

Deutschland und Liechtenstein haben jetzt ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Darin werden unter anderem grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet. Mit der Verfolgung von Steuersündern hat das Abkommen dagegen weniger zu tun, weil dazu schon 2009 ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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46047 Oberhausen

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