Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Solidaritätszuschlag beim Körperschaftsteuerguthaben

Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben zu verfahren ist.

Bei der Umstellung vom Steueranrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren wurde nur die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens geregelt, nicht aber die Auszahlung des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags. Dieses Problem war bereits mehrfach in der Diskussion und liegt jetzt dem Bundesfinanzhof vor. Weil der keine Rechtsgrundlage für eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung sieht, hat er die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg