Aktuelles
Meldungen ab 2013 nur noch mit Authentifizierung
Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.
Ab dem 1. Januar 2013 können die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung nur noch mit einem elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern weist jetzt darauf hin, dass das ebenfalls für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen gilt. Eine Übermittlung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist dann nicht mehr möglich.
Fast alle Unternehmen müssen somit im ELSTER-Portal (http://www.elster.de) ein Zertifikat beantragen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Es empfiehlt sich, die Registrierung möglichst bald vorzunehmen, weil die Finanzverwaltung einerseits vor möglichen organisatorischen oder technischen Engpässen zum Jahreswechsel warnt, und zum anderen die Software damit rechtzeitig entsprechend konfiguriert werden kann.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
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Es besteht keine Bereitschaft oder
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