Aktuelles
Tätigkeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer
Im Fall eines Steuerzahlers mit verschiedenen Tätigkeiten hat der Bundesfinanzhof mehrere Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer beantwortet.
Ein pensionierter Beamter, der als Rechtsbeistand, Schriftsteller und Dozent tätig ist, stritt sich vor dem Bundesfinanzhof mit dem Finanzamt um die Ausgaben für sein häusliches Arbeitszimmer. Der Fall hat damit gleich mehrere Besonderheiten, zu denen der Bundesfinanzhof jetzt Stellung genommen hat, und die insbesondere für andere Freiberufler relevant sein können.
Zunächst hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer selbst dann noch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bilden kann, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen, aber im Verhältnis zu den im Arbeitszimmer verrichteten Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung sind. Der Mittelpunkt von Vortrags- und Lehrtätigkeiten liegt allerdings am jeweiligen Veranstaltungsort und nicht im Arbeitszimmer des Dozenten, selbst wenn dort ein erheblicher Teil der Vorbereitung erfolgt. Das gilt selbst dann, wenn der Dozent anlässlich von Seminaren im Wesentlichen organisatorische und moderierende Funktionen ausübt.
Übt ein Steuerzahler mehrere unterschiedliche Tätigkeiten aus, ist es nicht erforderlich, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt jedweder oder jeder einzelnen Tätigkeit bilden muss. Es muss aber für jede Tätigkeit der jeweilige Betätigungsmittelpunkt bestimmt werden, damit auch der Mittelpunkt der Haupttätigkeit feststeht. Dieser gilt dann gleichzeitig als Mittelpunkt der Gesamttätigkeit des Steuerzahlers. Dabei ist das Verhältnis der Einnahmen aus den unterschiedlichen Tätigkeiten ein zulässiges Indiz für die Bestimmung der Haupttätigkeit und damit des Mittelpunktes der gesamten Tätigkeit.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics