Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Organschaft erfordert originär gewerbliche Tätigkeit

Damit die steuerliche Organschaft einer GmbH & Co. KG anerkannt wird, muss die KG während des gesamten Wirtschaftsjahres gewerbliche Einkünfte erzielt haben.

Damit eine Personengesellschaft Organträger sein kann, muss sie während des gesamten Wirtschaftsjahres gewerbliche Einkünfte erzielt haben. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster die Klage einer GmbH abgewiesen, gegen die das Finanzamt Körperschaftsteuer festgesetzt hatte. Die GmbH war Organgesellschaft einer GmbH & Co. KG, hatte aber erst im Lauf des Streitjahres ihr Betriebsvermögen an die KG verkauft gehabt, sodass die KG davor nur vermögensverwaltend und damit nicht gewerblich tätig war. Das Gericht hat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil diese Frage bisher nicht abschließend geklärt ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg