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Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG

Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.

In Bezug auf die Ansparrücklage hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der alten Vorschrift sein kann und damit die besseren Bedingungen für eine Ansparrücklage in Anspruch nehmen durfte. Voraussetzung ist allerdings, dass an der Komplementär-GmbH nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen für Existenzgründer erfüllen. Damit werden nun alle Rechtsformen im Prinzip gleichgestellt, selbst wenn die Ansparrücklage mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt wurde.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

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