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Gnadenfrist für ELSTER-Übertragung ohne Zertifikat

Nun können Steueranmeldungen und andere ELSTER-Meldungen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zertifikat an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Kurzfristig hat sich die Finanzverwaltung nun doch auf eine Gnadenfrist für diejenigen Unternehmer besonnen, die immer noch kein Zertifikat beantragt haben: Bis zum 31. August 2013 werden nun Abgaben weiterhin auch ohne Authentifizierung akzeptiert.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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