Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Rechnungsberichtigung setzt erstmalige Rechnung voraus

Bei Dauerleistungen kann eine spätere Rechnungsberichtigung schwierig sein, weil hier nicht allein der Vertrag die Voraussetzungen an eine Rechnung erfüllt, sondern regelmäßige Zahlungen ebenfalls notwendig sind.

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungsberichtigung setzt voraus, dass es bereits eine erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnung gibt. Damit hat der Bundesfinanzhof den Aussetzungsantrag eines Unternehmers abgewiesen. Das Finanzamt hatte ihm den Vorsteuerabzug aus den Mietzahlungen nicht gewährt, weil die Miete nur unregelmäßig gezahlt wurde.

Bei Verträgen über Dauerleistungen, also insbesondere bei Mietverträgen, wird nämlich die abgerechnete Leistung für einen bestimmten Zeitraum erst durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert. Erst damit erhält die Miete die notwendigen tatsächlichen Ergänzungen für eine zum Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung, die hier aufgrund der unregelmäßigen Zahlungen nicht gegeben war. Eine nachträglich vorgelegte Aufstellung des Vermieters über die gezahlte Miete ist daher keine Rechnungsberichtigung und ermöglicht auch nicht nachträglich den Vorsteuerabzug.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg