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Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung bleiben unverändert

Es kommt nicht zu der von der Opposition geforderten Verdopplung der strafrechtlichen Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung auf zehn Jahre.

Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats hat der Bundestag jetzt mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Wenn jetzt in allen Fällen von Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist erhöht werde, sei dies ein Wertungswiderspruch. Es gebe einen Zielkonflikt, wenn Betrug an einem Privaten nach fünf Jahren verjähre und der Betrug am Staat erst nach zehn Jahren.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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