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Altverluste jetzt nutzen

Die Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne.

So mancher Anleger hat noch Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer, die steuerlich verrechenbar sind. Aber Achtung: Diese Verluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierkursgewinnen verrechnet werden. Die aktuellen Höchststände der Börsenkurse laden zu einer Gewinnmitnahme ein, für die aber nur noch wenige Wochen Zeit bleibt, wenn die Altverluste genutzt werden sollen.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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