Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Erbschaftsteuerfreibetrag bei Wohnsitz im Ausland rechtswidrig

Der deutlich niedrigere Freibetrag für Erbschaften, bei denen sowohl Erblasser als auch Erbe im Ausland wohnen, ist europarechtswidrig.

Wenn sowohl der Erbe als auch der Erblasser ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, beträgt der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für das in Deutschland vererbte Vermögen nur 2.000 Euro. Diesen Freibetrag hält der Europäische Gerichtshof für europarechtswidrig. Konkret kritisiert das Gericht hier einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, wenn der Freibetrag in einem solchen Fall niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine der beiden Personen zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt hätte.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg