Aktuelles
Steuererklärung als Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.
Auch ein Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht nutzt, muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung wirklich erfüllt sind. Dabei ist aber Vorsicht geboten, denn wenn die Umsatzsteuer in der Steuererklärung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts berechnet wird, gilt das grundsätzlich als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Diese implizite Verzichtserklärung bindet den Unternehmer dann für fünf Kalenderjahre, sobald die Steuerfestsetzung unanfechtbar geworden ist. Zwar meint der Bundesfinanzhof, dass das Finanzamt in Zweifelsfällen den Unternehmer fragen muss, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will. Allerdings sollten sich Kleinunternehmer nicht auf eine Rückfrage des Finanzamts allein verlassen und sicher gehen, dass sie in der Steuererklärung die Felder zur Kleinunternehmerregelung ausgefüllt haben.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics