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Aktuelles



Höhere Grunderwerbsteuer in Hessen ab August

Hessen erhöht zum 1. August 2014 die Grunderwerbsteuer von 5% auf 6%.

Die ursprünglich für 2015 vorgesehene Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen kommt nun wohl früher als geplant. Im Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung wird als Stichtag für die Erhöhung von 5 % auf 6 % der 1. August 2014 genannt.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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