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Sterbegeld ist nicht steuerpflichtig

Der Bestattungskostenzuschuss einer Versorgungseinrichtung ist kein steuerpflichtiges Einkommen.

Ein als Zuschuss zu den Bestattungskosten von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gewährtes Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Anders als das Finanzamt sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg das Sterbegeld nicht als kapitalisierte wiederkehrende Bezüge an, die einkommensteuerpflichtig wären. Das Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof aber Revision eingelegt.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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