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Unterkunft und Verpflegung von Erntehelfern

Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.

Mit dem Sommer kommt auch die Hochsaison bei der Ernte, für die viele Landwirte Erntehelfer engagieren. Das Hessische Finanzgericht kommt zu dem Ergebnis, dass Unterkunft und Verpflegung für Erntehelfer umsatzsteuerpflichtig sind. Die Beherbergung von Erntehelfern ist keine steuerfreie Vermietung, weil es sich um eine kurzfristige Beherbergung von Fremden handelt. Auch die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung kommt nicht in Frage, weil weder die Gewährung von Unterkunft an die Erntehelfer noch deren Verköstigung landwirtschaftliche Dienstleistungen oder landwirtschaftliche Hilfsumsätze sind.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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