Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Kleinunternehmer schuldet Umsatzsteuer aus Gutschrift

Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.

Wird gegenüber einem Kleinunternehmer in einer Gutschrift offen Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet dieser dem Finanzamt den Steuerbetrag jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widerspricht und sie stattdessen unterschrieben an den Leistungsempfänger zurücksendet. Außerdem meint das Finanzgericht Münster, dass ein unberechtigter Steuerausweis nicht voraussetzt, dass die Gutschrift alle Pflichtangaben für eine Rechnung aufweist. Es genügt, wenn darin Aussteller, Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die Umsatzsteuer enthalten sind.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg