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Sachbezugswerte für 2015

Im neuen Jahr ändern sich nur die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft, während die Werte für Verpflegung wegen der niedrigen Inflation unverändert bleiben.

Die Sachbezugswerte für 2015 stehen jetzt fest. Während sich der Verbraucherpreisindex für Verpflegung gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, stieg der Preisindex für Mieten um 1,1 %. Daher betragen die Sachbezugswerte in 2015 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 223 Euro oder täglich 7,43 Euro (2014: 221 Euro mtl. oder 7,37 Euro pro Tag);

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,63 Euro, davon entfallen 1,63 Euro auf ein Frühstück und je 3,00 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 229 Euro (Frühstück 49 Euro, Mittag- und Abendessen 90 Euro).


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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