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Steuerbescheide vorläufig in Bezug auf Ausbildungskosten

Nach dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs ans Bundesverfassungsgericht ergehen neue Steuerbescheide, in denen Ausbildungskosten nur beschränkt anerkannt werdem, nur noch vorläufig.

Das Bundesfinanzministerium hat den Vorläufigkeitskatalog aktualisiert. Steuerbescheide ergehen damit nur noch vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium voll als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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