Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht setzt die Finanzverwaltung die Erbschaftsteuer für alle Schenkungen und Erbfälle seit dem 1. Januar 2009 in vollem Umfang nur noch vorläufig fest.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte das Bundesfinanzministerium bereits angekündigt, dass Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig ergehen sollen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jetzt gleich lautende Erlasse veröffentlicht, nach denen die Veranlagungen in vollem Umfang vorläufig durchzuführen sind. Das betrifft alle Fälle, in denen die Erbschaftsteuer nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist, also auch Erbschaften vor der Entscheidung des Gerichts, bei denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg