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Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.

Vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Steuererklärung per Telefax wirksam beim Finanzamt eingereicht werden kann, auch wenn für die Erklärung eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist. Die Finanzverwaltung fügt sich nun diesem Urteil. Das Bundesfinanzministerium hat daher seine Verwaltungsanweisung aufgehoben, die die Telefaxabgabe nur für Erklärungen ohne Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift zugelassen hat.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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