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Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag

Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.

Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt eine unwiderlegbare Vermutung, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Elternteils gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört. Das Finanzamt kann daher nach Ansicht des Bundesfinanzhofs den Entlastungsbetrag selbst dann nicht verweigern, wenn die tatsächlichen Verhältnisse anders sind.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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