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Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg zum 1. Juli 2015

In Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2015 ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 %.

Brandenburg hat zum 1. Juli 2015 seine Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % angehoben und zieht damit gleich mit den bundesweiten Spitzenreitern. Den niedrigen Steuersatz von 3,5 % leisten sich nur noch Bayern und Sachsen. Entscheidend für die Höhe des Steuersatzes ist in der Regel das Datum des Kaufvertrags.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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