Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Lockerung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn

In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.

Seit Einführung des Mindestlohns stöhnen die Arbeitgeber über die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden. Nach Berichten in der Tagespresse ist zumindest eine kleine Erleichterung in Sicht: Wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten 12 Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen hat, soll in den Branchen, die zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet sind, die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen. Das gilt jedoch nicht für Saisonarbeiter und Minijobber im gewerblichen Bereich, für die die Aufzeichnungspflicht bis zu einem Einkommen von 2958 Euro unverändert bestehen bleibt.

Daneben hat die Arbeitsministerin eine Klarstellung zur Auftraggeberhaftung versprochen, nach der bei der Beauftragung eines anderen Unternehmens in den meisten Fällen keine Haftung des Auftraggebers für den Mindestlohn besteht. Genaue Termine für die Realisierung sind zwar noch nicht bekannt, die Pläne sollen aber bald umgesetzt werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg