Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Beitragserstattung ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

Werden irrtümlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge erstattet, ist die Weiterleitung an die angestellte Ehefrau eines Gesellschafters keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Arbeitsverhältnis einem Fremdvergleich standhält.

Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an die angestellte Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers, für die irrtümlich Arbeitgeberanteile gezahlt wurden, ist keine Zuwendung, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zuzurechnen ist. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. Entscheidend für die Einordnung als Betriebsausgabe oder vGA ist die Fremdüblichkeit der Verträge.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg