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Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte

Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.

Auch wer nur nebenberuflich selbstständige Einkünfte erzielt, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht keinen Spielraum bei der elektronischen Abgabepflicht, denn nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Steuererklärung vorgeschrieben, sobald der Gewinn mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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