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Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte
Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.
Auch wer nur nebenberuflich selbstständige Einkünfte erzielt, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht keinen Spielraum bei der elektronischen Abgabepflicht, denn nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Steuererklärung vorgeschrieben, sobald der Gewinn mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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159
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Fax: 09 11 / 91 97
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
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des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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