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Umtausch von Geld in Bitcoins ist umsatzsteuerfrei

Dass die Umsatzsteuerbefreiung für den Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln auch für Bitcoins gilt, hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt.

Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist ein Umsatz dann steuerfrei, wenn er sich auf Devisen, Banknoten und Münzen bezieht, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Die elektronische Währung Bitcoin, die sich im E-Commerce immer mehr verbreitet, ist zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Europäische Gerichtshof sieht den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoins aber trotzdem als steuerfreien Umsatz an.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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