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Aktuelles



Pauschbeträge für Auslandsreisen

Zum Jahreswechsel haben sich die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsreisen bei einigen Ländern geändert.

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Liste der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2016 gilt. Soweit es die EU-Länder betrifft, haben sich nur die Werte für Schweden, Großbritannien und Irland geändert. Auch für die Schweiz gelten neue Sätze. Daneben gibt es neue Werte für China, Indien, Kanada sowie zahlreiche exotische Länder in Afrika, Südamerika und Asien.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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