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Frist für Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuer gestellt werden.

Wer Beteiligungserträge aus einer Kapitalgesellschaft erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren statt der Abgeltungssteuer anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Der Bundesfinanzhof hält die Befristung des Antrags für verfassungsgemäß. Ein Antrag auf Günstigerprüfung genügt nicht, weil der Antrag auf tarifliche Besteuerung für fünf Jahre bindend ist und daher explizit gestellt werden muss.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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