Aktuelles
Ehegattenübergreifender gewerblicher Grundstückshandel
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch ehegattenübergreifend vorliegen, wenn eine vorherige Schenkung einer Immobilie an den anderen Ehegatten allein dazu dient, die Gewerblichkeit zu verhindern.
Einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellt das Finanzamt immer dann, wenn ein Steuerzahler innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft. Dabei kann auch eine vom Ehepartner verkaufte Immobilie in bestimmten Fällen mitzählen. Wenn nämlich ein Ehegatte eine seiner vier Immobilien dem anderen Ehegatten schenkt, der sie kurz darauf verkauft, sieht zumindest das Finanzgericht Düsseldorf ausreichend Grund dafür, auch diesen Verkauf dem ersten Ehegatten zuzurechnen. Das Finanzgericht sieht hier einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten und hat festgestellt, dass durch die spätere Gewerblichkeit des Grundstücksverkaufs auch die verschenkte Immobilie bereits von Anfang an zum Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels gehört hat. Damit sei die Schenkung als gewinnrealisierende Entnahme zu werten.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics