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Haftpflichtmitversicherung angestellter Ärzte ist kein Arbeitslohn

Dass die Tätigkeit angestellter Klinikärzte in der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses mitversichert ist, hält der Bundesfinanzhof nicht für steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist. Da sich die Mitversicherung aus dem Gesetz ergibt, sieht der Bundesfinanzhof den Vorteil, keine eigene Versicherung abschließen zu müssen, als bloße Reflexwirkungen der eigenbetrieblichen Betätigung des Krankenhauses.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
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Fax: 0208 – 970 71 37

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